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Hygieneplan des FÖZ vom 18.06.2020

WICHTIGE INFORMATIONEN NEU AM 18.06.!!!

Staatliches regionales
Förderzentrum Suhl

Tel.: 03681/72 01 01
Fax.: 03681/72 39 90
sekretariat@foerderzentrum-suhl.de
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Staatliches Regionales Förderzentrum Suhl, Auenstraße 86, 98529 Suhl



Schulischer Corona-Hygieneplan

1. Hygienemittel

Für die Klassen-, Funktions- und Fachräume bzw. die Schüler-, Lehrer-, Isotoiletten in den Häusern 1 und 2 und der Behindertentoilette/Dusche sind Einmalhandtücher bzw. Handtuchrollen, Seifenspender mit Flüssigseife und Einmalhandschuhe und Toilettenpapier vorzuhalten. Weiterhin werden Handdesinfektionsmittel in ent-sprechenden Pumpspendern, Flächendesinfektionsmittel und Reinigungstücher benötigt.
Für die regelmäßige Säuberung aller Telefone, Bedienfelder der Kopierer bzw. Drucker, Computertastaturen/Laptoptastaturen und Computermäusen sind Feuchttücher vorzuhalten.
Die bereitzuhaltende Reserve Mund-Nasen-Schutz für Schüler von 50 Stück pro Woche wird durch den Schulträger zur Verfügung gestellt.

2. Hinweisschilder/ Aushänge und Markierung der Bewegungsrichtungen der Personenströme in den Schulfluren und Absperrungen auf dem Außengelände des Förderzentrums zur Einhaltung der Mindestabstände

Es ist zu organisieren, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge/Flure in und aus der Schule, zu den Klassenräumen und auf den Schulhof zur Pause sowie nach Schulschluss zu den Schülertransportern bzw. Schülerverkehr gelangen. Durch Beschilderung ist eine Wegeführung gekennzeichnet, welche Flure als Aufgang bzw. Abgang für bestimmte Personen-ströme genutzt werden bzw. gesperrt sind. Dies geschieht unter Beachtung des Standes der Schulöffnung und der genutzten Räume.

Am Abfahrtsort des Schulbusses und der Schülertransporter wird durch pädagogisches Personal die Einhaltung der Mindestabstände und das Tragen des MNB überwacht.

An den Außentüren der Schulhäuser Haus 1 und 2, den Glastüren in den Schulfluren werden A4-Hinweisschilder (laminiert, nur schwarz/weiß, da kein Farbkopierer vorhanden) "Bitte 1,50m Abstand halten" angebracht. An den Eingangstüren der Toiletten und am Sekretariat werden A4-Hinweisschilder (laminiert) "Bitte einzeln eintreten" befestigt. Weiterhin werden Infoschilder bzw. Richtungspfeile in derselben Ausgestaltung an markanten Stellen (z.B. Wände, Fußboden, Fenster, Türen) in den Schulfluren "Kein Durchgang", "Bitte hier entlang" angebracht.

Die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.04.2020 bereitgestellten Informationsblätter ("Richtig niesen und husten Kinder, Richtig Händewaschen Kinder, Jugendliche niesen und husten, Jugendliche Hände waschen, Grundschule Plakat niesen und husten, Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung") sind vervielfältigt und werden allen Schülern übergeben. Großformatige Plakate zum "richtigen Händewaschen und Niesen" sind im Flurschaukasten Haus 1 2. Obergeschoss veröffentlicht.

Die Kennzeichnung der Mindestabstände in den Schulfluren, die Nutzungsrichtung der Flure (Einbahnstraßenregelung zur Einhaltung des Mindestabstandes in einigen Fluren) die Absperrung von Sitzgelegenheiten und Spielgeräten auf dem Schulaußengelände wird durch Absperrband und Klebeband mit entsprechenden Hinweisschildern realisiert.

3. Aufenthalt und Verhalten in Schulräumen

Es besteht Betretungsverbot für Personen, die Symptome einer akuten Atemwegs-erkrankung zeigen (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Atemnot), sowie Personen, in deren Haushalt SARS-CoV-2-Infektionen aufgetreten sind. Vor Betreten des Schulhauses werden die Schüler täglich zu ihrem Gesundheitszustand befragt und das Ergebnis wird dokumentiert.

Als vorbeugende Infektionsschutzmaßnahme tritt für die Klassen 1 - 4 an die Stelle des Abstandsgebotes die Bildung von festen Lerngruppen, die durch feste Pädagogenteams in fest zugewiesenen Räumen unterrichtet und betreut werden.

Als vorbeugende Infektionsschutzmaßnahme bleibt es ab Klassenstufe 5 beim Abstandsgebot.

Auch in den Unterrichtsräumen wird der Mindestabstand von 1,50m eingehalten, da für alle Schüler und Klassen am Förderzentrum für eine maximale Gruppengröße von 10 Schülern ausreichend Räume vorgehalten werden können.
Der Unterricht wird als Frontalunterricht gewährleistet. Partner- und Gruppenarbeit dürfen nicht angeboten werden, da dabei der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Aus Gründen des Infektionsschutzes kann kein regulärer Sportunterricht durch-geführt werden. Unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen, Gruppen-größen und Hygienemaßnahmen sollte trotzdem für alle in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler in den Pausen Bewegungsangebote im niederschwelligen Bereich, die auch in Alltagskleidung/-schuhen durchführbar sind, vorgehalten werden. Bei der Nutzung von Sportstätten sind die aktuellen Vorgaben zur Sport-stättennutzung der Stadt Suhl zu beachten. Die Turnhallennutzung ist unter Ein-haltung der Abstands- und Lüftungsregel für maximal 10 Personen (Schüler und Pädagogen) pro Hallenfeld, zu den von der Stadt zugewiesenen Unterrichtszeiten, ab dem 15.06.2020 wieder nutzbar. Die Sanitäreinrichtungen, Umkleidekabinen und Duschen bleiben weiterhin gesperrt.

Abstand halten gilt auch in allen anderen schulischen Räumen (Lehrerzimmer bzw. in Fachschafts- und Vorbereitungsräumen sowie sonstigen Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Speiseraum).

Das regelmäßige und richtige Lüften ist besonders wichtig. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten durchzuführen. Eine Kipplüftung ist nicht ausreichend, da ein schneller und kompletter Luftaustausch nicht erfolgt. Die Umsetzung der Raumhygiene (Raumbelegung, Lüften) wird auf einem Formblatt in jedem Raum von den Pädagogen dokumentiert.

Die Gruppengröße bei Beratungen und Konferenzen ist an die Raumgröße anzu-passen, ggf. sind Dienstberatungen und Konferenzen zu teilen/zu staffeln etc.. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m behält weiter Gültigkeit.
Soweit möglich, sind Telefon- oder Videokonferenzen zu bevorzugen. Klassen- und Kurselternversammlungen sowie Beratungen der schulischen Mitbestimmung dürfen abgehalten werden. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bei Dienstberatungen und Konferenzen.

Das Sekretariat darf nur von Einzelpersonen (mit MNB) und unter Einhaltung des Mindestabstandes bei Wartezeiten vor der Eingangstür betreten werden. An der Eingangstür ist eine entsprechende Beschilderung angebracht.


4. Beschulung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Über die im Nachfolgenden genannten wichtigen Maßnahmen der persönlichen Hygiene und den Inhalt des Hygieneplanes werden alle Pädagogen, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und technische Mitarbeiter aktenkundig belehrt.
Die aktenkundige Belehrung der Schüler erfolgt durch die Klassenlehrer am ersten Tag ihrer Beschulung nach Beendigung der Schulschließung.

Wichtigste Maßnahmen der persönlichen Hygiene sind daher:
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
Mindestens 1,50 m Abstand halten.
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
Gründliche Händehygiene durch Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden nach beispielsweise dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppen-geländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
Husten- und Niesetikette sind wichtigste Präventionsmaßnahmen. Dies bedeutet Husten und Niesen in die Armbeuge. Beim Husten oder Niesen Abstand zu anderen Personen halten; am besten wegdrehen.
Eine Händewaschung ist ausreichend und im Rahmen einer Ressourcenschonung zu bevorzugen.


Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektions-mittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur voll-ständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.

Schüler die der Risikogruppe für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf (z.B. Vorerkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, chronischen Erkrankungen der
Lunge, chronischen Lebererkrankungen, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem) angehören können individuell in einem gesonderten Raum unterrichtet werden. Entsprechende medizinische Atteste müssen vorliegen.

5. Mund-Nasen-Bedeckung

Das Tragen einer MNB muss für Schüler, Pädagogen, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und technische Mitarbeiter in den Schulpausen, in den Gängen, auf dem Schul-gelände und beim Schülertransport gewährleistet sein. Die Versorgung mit NMB ist durch die o.g. Personen selbst vorzunehmen. Eine Notreserve wird durch die Stadt Suhl (siehe Gliederungspunkt 1) gestellt.

Folgende Hinweise zum Umgang mit einer Mund-Nasen-Bedeckung sind zu beachten:
Auch mit MNB sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m zu anderen Menschen eingehalten werden.
Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Beim Anziehen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.
Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Mund-Nasen-Bedeckung genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
Eine durchfeuchtete Mund-Nasen-Bedeckung sollte abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite, aber auch die Innenseite einer benutzten Mund-Nasen-Bedeckung kann potentiell erregerhaltig sein. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese Flächen möglichst nicht berührt werden.
Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. verschlossen aufbewahrt, anschließend bei mindestens 60 Grad gewaschen und vollständig getrocknet werden (täglich). Eine benutze Aufbewahrung (Beutel) sollte nur über eine möglichst kurze Zeit erfolgen, um weitere Gefahren, z.B. Schimmelbildung zu vermeiden. Alle Herstellerhinweise sollten unbedingt beachtet werden (sofern vorhanden).

Besonders gefährdetes Personal der Schule, das freiwillig Präsenzunterricht oder
Betreuung von Gruppen übernimmt, wird auf Wunsch mit FFP2-Maskenausgestattet.
Die Kosten dafür übernimmt das Land.

6. Pausen

In den Pausen wird durch das pädagogische Personal die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Schülern gewährleistet und das Tragen eines MNB (weniger als 1,50m Mindestabstand) kontrolliert. Bei bestehender Notwendigkeit werden die Pausen versetzt durchgeführt.

7. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärbereichen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmal-handtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Am Eingang der Sanitärbereiche muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hinge-wiesen werden, dass sich in allen Toilettenbereichen stets nur einzelne Personen aufhalten dürfen (Hinweistafel "Bitte einzeln eintreten). In den Pausen wird durch pädagogisches Personal eine Eingangskontrolle in den Sanitärbereichen durch-geführt, um zu verhindern, dass sich zu viele Personen zeitgleich hier aufhalten.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch die Reinigungsfirma zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem
etc. ist nach Entfernung der Kontamination mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen (Reinigungsfirma).

8. Schulspeisung

Das Mittagessen nehmen die Schüler im Klassenverband bzw. in der Schülergruppe im Speiseraum Haus 2 Erdgeschoss zu versetzten Zeiten ein. Das pädagogische Personal überwacht die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Schüler beim Mittagessen.
Das Küchenpersonal händigt jedem Schülern das Essbesteck und die Mahlzeit unter Einhaltung des Mindestabstandes an der Essenausgabe aus.

9. Reinigung

Die Reinigung der Schule wird mit Schulöffnung ab dem 04.05.2020 auf den normalen Reinigungsstand erhoben (Der Reinigungsplan liegt der Reinigungsfirma vor.). Die Reinigungsfirma hat dazu entsprechende Informationen vom Schulträger der Stadt Suhl erhalten.

Die DIN 774008 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Durch das RKI wird eine routinemäßige Flächen-desinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie als nicht erforderlich eingeschätzt. In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, diese ist angemessen und ausreichend. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Folgende Zonen müssen besonders gründlich und in den Schulgebäuden täglich zusätzlich durch die Reinigungsfirma gereinigt werden: Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen Schränken und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische, Computerbildschirme, Computermäuse, Waschbecken.

Das Reinigungspersonal hat die erbrachte Reinigungsleistung auf einem Formblatt, welches an den Raumtüren angebracht ist, zu dokumentieren. Darüber wurde die Reinigungsfirma am 29.04.2020 von der Schulleitung in einer e-mail informiert.
Telefone, Bedienfelder der Kopierer, Drucker und Scanner und Computertastaturen sind vom technischen bzw. pädagogischen Personal mit Feuchttüchern regelmäßig zu reinigen.

10. Erste Hilfe

Ersthelfer müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Diese Regel gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Momentan sollten Ersthelfer aufgrund des Corona-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) und Schutzbrille tragen. Dazu gehört außerdem Abstand zu halten, wenn dies die Situation erlaubt.


11. Sonstiges

Alle Mitarbeiter am Förderzentrum und Eltern werden über den Inhalt des Hygiene-planes in Kenntnis gesetzt.
Die Schüler erhalten die Informationen in altersgerechter Art und Weise durch das pädagogische Personal.



Suhl, 15.06.2020



Gabriele Zapke
Schulleiterin
Staatl. Reg. Förderzentrum Suhl
Auenstr. 86
98529 Suhl
Tel. 03681/720101
Fax: 03681/723990
E-Mail: sekretariat@foerderzentrum-suhl.de



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