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Hygieneplan Stand August 2020

AKTUELLES 18.12.2020

Staatliches regionales
Förderzentrum Suhl

Tel.: 03681/72 01 01
Fax.: 03681/72 39 90
sekretariat@foerderzentrum-suhl.de

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Staatliches Regionales Förderzentrum Suhl, Auenstraße 86, 98529 Suhl


Schulischer Corona-Hygieneplan

1. Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für staatliche allgemein bildende Schulen, die der Schulauf-sichtnach § 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht (ThürSchAG) vom 29. Juli 1993 (GVBl. S.397) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen und für Angebote der Schuljugendsozialarbeit. In Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen erhalten alle Kinder und Jugendlichen das volle Betreuungsangebot- und Unterrichtsangebot. Das gesamte Personal ist anwesend. Es gelten zusätzlich vorbeugende Infektionsschutzmaßnahmen, die den Regelbetrieb nicht beeinträchtigen.

2. Hygienemittel

Für die Klassen-, Funktions- und Fachräume bzw. die Schüler-, Lehrer-, Isotoiletten in den Häusern 1 und 2 und der Behindertentoilette/Dusche sind Einmalhandtücher bzw. Handtuchrollen, Seifenspender mit Flüssigseife und Einmalhandschuhe und Toilettenpapier vorzuhalten. Weiterhin sind Handdesinfektionsmittel in entsprechenden Pumpspendern, Flächendesinfektionsmittel und Reinigungstücher vorhanden.
Für die regelmäßige Säuberung aller Telefone, Bedienfelder der Kopierer bzw. Drucker, Computertastaturen/Laptoptastaturen und Computermäusen sind Feuchttücher vorzuhalten.
Die bereitzuhaltende Reserve Mund-Nasen-Schutz für Schüler wird durch den Schulträger zur Verfügung gestellt und bei Bedarf ergänzt.
FFP2-Masken für Pädagogen der Risikogruppen sind durch das Schulamt Südthüringen in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Pädagogen erhalten auf Wunsch diese Masken. Die Ausgabe ist mit einer aktenkundigen Unterweisung und dem Aushändigen des Betriebsanweisungsblattes verbunden.

3. Hinweisschilder/ Aushänge und Markierung der Bewegungsrichtungen der Personenströme in den Schulfluren des Förderzentrums zur Einhaltung der Mindestabstände

Es ist zu organisieren, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge/Flure in und aus der Schule, zu den Klassenräumen und auf den Schulhof zur Pause sowie nach Schulschluss zu den Schülertransportern bzw. Schülerverkehr gelangen. Durch Beschilderung ist eine Wegeführung gekennzeichnet, welche Flure als Aufgang bzw. Abgang für bestimmte Personenströme genutzt werden bzw. gesperrt sind. Dies geschieht unter Beachtung des Standes der Schulöffnung und der genutzten Räume.

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Am Abfahrtsort des Schulbusses und der Schülertransporter wird durch das pädagogisches Personal die Einhaltung der Mindestabstände und das Tragen des MNB überwacht.

An den Außentüren der Schulhäuser Haus 1 und 2, den Glastüren in den Schulfluren werden A4-Hinweisschilder "Bitte 1,50m Abstand halten" angebracht. An den Eingangstüren der Toiletten und am Sekretariat werden A4-Hinweisschilder "Bitte einzeln eintreten" befestigt. Weiterhin werden Infoschilder bzw. Richtungspfeile in derselben Ausgestaltung an markanten Stellen (z.B. Wände, Fußboden, Fenster, Türen) in den Schulfluren "Kein Durchgang", "Bitte hier entlang" angebracht.

Die vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 24.04.2020 bereitgestellten Informationsblätter ("Richtig niesen und husten Kinder, Richtig Händewaschen Kinder, Jugendliche niesen und husten, Jugendliche Hände
waschen, Grundschule Plakat niesen und husten, Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung") sind vervielfältigt und werden allen Schülern übergeben. Großformatige Plakate zum "richtigen Händewaschen und Niesen" sind im Flurschaukasten Haus 1 2. Obergeschoss veröffentlicht.

4. Aufenthalt und Verhalten in Schulräumen

Es besteht Betretungsverbot für Personen, bei denen akute SARS-CoV-2-Infektionen auftreten. Vor Betreten des Schulhauses werden die Schüler täglich zu ihrem Gesundheitszustand befragt und das Ergebnis wird dokumentiert.

Personen, die positiv auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind, oder Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten, dürfen die Einrichtung nicht betreten. Schüler, die Symptome während der Unterrichts- oder Betreuungszeit zeigen, sind zu isolieren und die Abholung durch berechtigte Personen ist unverzüglich zu veranlassen. Das Betreten der Ein-richtung ist frühestens zehn Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder 14 Tage nach letztmaligem direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person wieder gestattet. Vor Ablauf der genannten Zeiträume ist der Zutritt gestattet, wenn
ein Nachweis einer negativen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Empfehlung des Robert Koch-Instituts zu Maßnahmen und Testkriterien bei COVID-19-Verdacht eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 medizinisch nicht indiziert ist, vorgelegt wird.

Grundsätzlich findet Schule im Schuljahr 2020/2021 mit allen Beteiligten ohne Einschränkungen innerhalb der Schulgebäude statt. Die Betreuungsansprüche nach § 10 Abs. 2 ThürSchulG werden erfüllt. Der Unterricht erfolgt nach Maßgabe der Rahmenstundentafel der ThürSchulO und den Vorgaben der VVOrgS2021. Schulische und schulsportliche Wettbewerbe finden statt. Beim Unterricht im regulären Klassenverband sowie im Hort (Ganztag) müssen keine Mindest-abstände zwischen Schülerinnen und Schülern, den unterrichtenden Lehrkräften, dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal sowie dem weiteren Schulpersonal in allen Schulstufen eingehalten werden. Im Unterricht und im Freien besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
Alle Schülerinnen und Schüler, auch mit Risikomerkmalen, sind verpflichtet, die Schule zu besuchen. Liegen schwerwiegende Einzelfälle vor, erfolgt eine Klärung mit der Schulleitung. Alle Lehrkräfte, auch mit Risikomerkmalen, erfüllen ihre Unterrichtsverpflichtung durch Präsenzunterricht. Es gelten dabei durchgängig Maßnahmen des vorbeugenden Infektionsschutzes.

Sport- und (Anfangs-)Schwimmunterricht werden kontaktlos in Kleingruppen und
unter Einhaltung der für die jeweilige Sportstätte geltenden Hygieneregelungen durchgeführt. Die Hygieneregeln für das Ottilienbad liegen an der Schule vor und wurden durch eine aktenkundige Belehrung am 24.08.2020 allen Pädagogen mitgeteilt. Der Hygieneplan für die Turnhalle "Reinhard Hess" wird von der Schulverwaltung Suhl, Sachgebiet Sport, erarbeitet.

Im Musikunterricht muss beim Singen (Einzelgesang, Duett, Chor) sowie beim Einsatz von Instrumenten mit Aerosol-Emissionen ein Sicherheitsabstand von 1,50m eingehalten werden.

Das regelmäßige und richtige Lüften ist besonders wichtig. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten durchzuführen. Eine Kipplüftung ist nicht ausreichend, da ein schneller und kompletter Luftaustausch nicht erfolgt. Die Umsetzung der Raumhygiene (Raumbelegung, Lüften) wird auf einem Formblatt in jedem Raum von den Pädagogen dokumentiert.

Beratungen und Konferenzen können stattfinden insbesondere, wenn sie mit rein schulischem Personal stattfinden. Nach Möglichkeit können größere Räume gewählt werden. Klassen- und Kurselternversammlungen sowie Beratungen der schulischen Mit- bestimmungsgremien dürfen abgehalten werden. Nach Möglichkeit kann im Sinne des vorbeugenden Infektionsschutzes ein entsprechend größerer Raum gewählt und eine angepasste zeitliche Abfolge gewählt werden.
Soweit möglich, sind Telefon- oder Videokonferenzen weiterhin zu bevorzugen.

Das Sekretariat wird nur von Einzelpersonen (mit MNB) und unter Einhaltung des Mindestabstandes bei Wartezeiten vor der Eingangstür betreten werden. An der Eingangstür ist eine entsprechende Beschilderung angebracht.

5. Schuljugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Schuljugend- und Jugendsozialarbeit finden in den Räumlichkeiten des Förderzentrums statt. Es gilt das Hygienekonzept des Förderzentrums.
Für jede Veranstaltung in geschlossenen Räumen (für jede Teilnahme an einem Angebot) sowie bei anderen Zusammenkünften mehrerer Personen ist eine Teilnehmer- beziehungsweise Anwesenheitsliste zu führen. Die betroffenen Personen sind über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. In den Listen sind folgende personenbezogene Daten zu erfassen: Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum, Beginn und Ende der Anwesenheit. Personenbezogene Daten sind für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren, vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu schützen, für die zuständige Behörde vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist datenschutzgerecht zu löschen und zu vernichten.

Wird der für die Durchführung der Angebote verantwortlichen Person eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einer teilnehmenden oder betreuenden Person im Angebot bekannt, ist dieser Umstand umgehend der zuständigen Behörde zu melden. Die betroffenen Personen sind über die Weitergabe der Daten zu informieren.

6. Beschulung und Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Über die im Nachfolgenden genannten wichtigen Maßnahmen der persönlichen Hygiene und den Inhalt des Hygieneplanes werden alle Pädagogen, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und technische Mitarbeiter aktenkundig belehrt.
Die aktenkundige Belehrung der Schüler erfolgt durch die Klassenlehrer am ersten Tag ihrer Beschulung nach Beendigung der Schulschließung.

Wichtigste Maßnahmen der persönlichen Hygiene sind daher:

  • Bei Krankheitszeichen von COVID 19 (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln möglichst vermeiden
  • wenn möglich 1,50 m Abstand halten
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Gründliche Händehygiene durch Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden nach beispielsweise dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppen-geländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette sind wichtigste Präventionsmaßnahmen. Dies bedeutet Husten und Niesen in die Armbeuge. Beim Husten oder Niesen Abstand zu anderen Personen halten; am besten wegdrehen. Eine Händewaschung ist ausreichend und im Rahmen einer Ressourcenschonung zu bevorzugen.


Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektions-mittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur voll-ständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.

7. Mund-Nasen-Bedeckung

Das Tragen einer MNB muss für Schüler, Pädagogen, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und technische Mitarbeiter in den Schulpausen, in den Gängen und beim Schüler-transport gewährleistet sein. Die Versorgung mit NMB ist durch die o.g. Personen selbst vorzunehmen. Eine Notreserve wird durch die Stadt Suhl (siehe Gliederungspunkt 1) bzw. das Schulamt Südthüringen gestellt.

Im Schulgebäude soll eine Mund-Nasen-Bedeckung in Situationen getragen werden, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, insbesondere bei Raumwechseln in den Pausen. In den Unterrichtsräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht erforderlich.

Eltern und einrichtungsfremde Personen sind beim Betreten der Einrichtung verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Das Ministerium kann anordnen, die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung abhängig vom lokalen SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen für Schüler ab der Klassenstufe 5 auszuweiten.

Folgende Hinweise zum Umgang mit einer Mund-Nasen-Bedeckung sind zu beachten:

  • Auch mit MNB sollte der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die MNB muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Beim Anziehen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Mund-Nasen-Bedeckung genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Mund-Nasen-Bedeckung sollte abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Die Außenseite, aber auch die Innenseite einer benutzten Mund-Nasen-Bedeckung kann potentiell erregerhaltig sein. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese Flächen möglichst nicht berührt werden.
  • Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. verschlossen aufbewahrt, anschließend bei mindestens 60 Grad gewaschen und vollständig getrocknet werden (täglich). Eine benutze Aufbewahrung (Beutel) sollte nur über eine möglichst kurze Zeit erfolgen, um weitere Gefahren, z.B. Schimmelbildung zu vermeiden. Alle Herstellerhinweise sollten unbedingt beachtet werden (sofern vorhanden).


Besonders gefährdetes Personal der Schule wird auf Wunsch mit FFP2-Masken ausgestattet. Die Kosten dafür übernimmt das Land. Die Masken werden vom Schulamt Südthüringen bereitgestellt.

8. Pausen

In den Pausen wird durch das pädagogische Personal die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Schülern gewährleistet und das Tragen eines MNB (weniger als 1,50m Mindestabstand) kontrolliert. Allen Klassen ist ein konkreter Pausenhofbereich zugewiesen, um den Kontakt zwischen den Schülergruppen auf ein Minimum zu beschränken.

9. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärbereichen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Am Eingang der Sanitärbereiche muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hinge-wiesen werden, dass sich in allen Toilettenbereichen stets nur einzelne Personen aufhalten dürfen (Hinweistafel "Bitte einzeln eintreten"). Jeder Schüler ist im Besitz einer "roten Karte", die er vor Betreten der Toilette in eine an der Tür angebrachte Halterung steckt und nach dem Verlassen wieder entnimmt.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch die Reinigungsfirma zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut, Erbrochenem etc. ist nach Entfernung der Kontamination mit einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen (Reinigungsfirma).

10. Schulspeisung und Pausenverkauf

Die Schülerspeisung liegt in Verantwortung des Schulträgers. Der Schulträger der Stadt Suhl hat den Essenanbieter "Kantine König" verpflichtet ein eigenes Hygienekonzept zu erstellen. Ein Pausenverkauf richtet sich nach dem Hygieneschutzkonzept des Anbieters.

Das Mittagessen nehmen die Schüler im Klassenverband bzw. ab Klasse 5 individuell im Speiseraum Haus 2 Erdgeschoss zu versetzten Zeiten ein. Das pädagogische Personal überwacht die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Schüler beim Mittagessen.
Das Küchenpersonal händigt jedem Schülern das Essbesteck und die Mahlzeit unter Einhaltung des Mindestabstandes an der Essenausgabe aus.

11. Kontaktmanagement/Kontaktnachverfolgung/Melde- und Dokumentationspflicht

landesweiten Infektionsmanagements an Testungen auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen, sofern direkter Kontakt mit Kindern Das Personal in Einrichtungen kann freiwillig im Rahmen des Bestätigte SARS-CoV-2-Infektionen von Personal und jungen Menschen in Einrichtungen sind unbeschadet der unverzüglichen Kontaktaufnahme mit der zuständen Behörde dem Ministerium als Besonderes Vorkommnis umgehend zu melden. Die Meldung umfasst die anonymisierten Angaben zu der betroffenen Person oder mehreren betroffenen Personen, die ergriffenen Maßnahmen in der Einrichtung, eine Einschätzung, ob die Infektion innerhalb oder außerhalb der jeweiligen Einrichtung erfolgt ist, sowie die Information über die Beschulung von Geschwistern in der Einrichtung oder soweit bekannt anderen Einrichtungen. Die Schulen halten für die Meldung den Dienstweg ein.
Das Personal kann freiwillig im Rahmen des landesweiten Infektionsmanage-ments an Testungen auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen, sofern direkter Kontakt mit Kindern und Jugendlichen der Einrichtung besteht. Der Verfahrensweg wurde allen Pädagogen zur Dienstberatung am 24.08.2020 in einer aktenkundigen Belehrung mitgeteilt.

Personen, die in der Einrichtung beschäftigt sind und die dort beschulten volljährigen Schüler sind verpflichtet, die Einrichtung unverzüglich zu informieren, wenn sie mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten. Personensorgeberechtigte, deren minderjährige Kinder in der Einrichtung beschult werden sind verpflichtet, die Leitung der Einrichtung unverzüglich zu informieren, wenn ihre Kinder mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder direkten Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten.

Sofern die Leitung einer Einrichtung Kenntnis über eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion in der von ihr geleiteten Einrichtung hat, ist sie verpflichtet, die entsprechenden Angaben weiterzugeben. Die Leitung der Einrichtung hat sicherzustellen, dass Infektionsketten lückenlos zurückverfolgt werden können. Zu erfassen sind insbesondere die Zusammensetzung der Gruppen, sofern in der Einrichtung eine Betreuung in festen Gruppen erfolgt, die in der jeweiligen Gruppe tätigen pädagogischen Fachkräfte und der Kontakt zu anderem Personal der Einrichtung sowie weiteren externen Personen. Um im Falle einer Infektion die Kontaktnachverfolgung durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, muss für alle in der Schule jeweils Anwesenden dokumentiert werden: "Wer hatte wann mit wem engeren, längeren Kontakt?" Hierzu zählt das übliche Dokumentieren der Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern in den Klassenbüchern, die Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals , die tägliche Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen über Namens- und Telefonlisten im Sekretariat (z.B. Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht, außerschulische Partner, Erziehungsberechtigte). Die Erfassung der Anwesenheit Schüler ist mit der Anwesenheitsführung im Klassenbuch und dem Klassenstundenplan realisiert. Die Anwesenheit der Pädagogen ist durch den Stunden- bzw. Vertretungsplan und die des technischen Personals durch den Arbeitszeitnachweis realisiert.
Weiterhin sind Personen, die sich länger als 15 Minuten in der Einrichtung aufhalten, zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung schriftlich zu erfassen. Entsprechende Aushänge sind an allen Eingangstüren der Schulgebäude des Förderzentrums angebracht. Für den Zutritt in das jeweilige Gebäude oder auf das Schulgelände müssen sich Eltern und einrichtungsfremde Personen bei der Leitung der Schule (Sekretariat) namentlich anmelden und eine schriftliche Erklärung zur Erreichbarkeit abgeben. Die Entscheidung über den Zutritt trifft die Leitung. In der im Sekretariat ausliegenden Liste werden folgende personenbezogene Daten erfasst: Name und Vorname, Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum, Beginn und Ende der Anwesenheit. Mit Covid 19 infizierten Personen ist laut Aushang an den Eingangstüren das Betteten der Schulhäuser nicht gestattet. Personenbezogene Daten zur Kontaktnachverfolgung sind für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren, vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu schützen, für die zuständige Behörde vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist von 4 Wochen datenschutzgerecht zu löschen und zu vernichten.

12. Reinigung

Die Reinigung der Schule wird mit Schulöffnung ab dem 04.05.2020 auf den normalen Reinigungsstand erhoben (Der Reinigungsplan liegt der Reinigungsfirma vor.). Die Reinigungsfirma hat dazu entsprechende Informationen vom Schulträger der Stadt Suhl erhalten.
Die DIN 774008 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude - Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Durch das RKI wird eine routinemäßige Flächen-desinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie als nicht erforderlich eingeschätzt. In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund, diese ist angemessen und ausreichend. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Folgende Zonen müssen besonders gründlich und in den Schulgebäuden täglich zusätzlich durch die Reinigungsfirma gereinigt werden: Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen Schränken und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter, Tische, Computerbildschirme, Computermäuse, Waschbecken.

Das Reinigungspersonal hat die erbrachte Reinigungsleistung auf einem Formblatt, welches an den Raumtüren angebracht ist, zu dokumentieren. Darüber wurde die Reinigungsfirma am 29.04.2020 von der Schulleitung in einer e-mail informiert.
Telefone, Bedienfelder der Kopierer, Drucker und Scanner und Computertastaturen sind vom technischen bzw. pädagogischen Personal mit Feuchttüchern regelmäßig zu reinigen.

13. Erste Hilfe

Ersthelfer müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Diese Regel gilt unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Momentan sollten Ersthelfer aufgrund des Corona-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) und Schutzbrille tragen. Dazu gehört außerdem Abstand zu halten, wenn dies die Situation erlaubt.

14. Sonstiges

Alle Mitarbeiter am Förderzentrum und Eltern werden über den Inhalt des Hygieneplanes in Kenntnis gesetzt.
Die Schüler erhalten die Informationen in altersgerechter Art und Weise durch das pädagogische Personal.

Suhl, 30.08.2020

Gabriele Zapke
Schulleiterin
Staatl. Reg. Förderzentrum Suhl
Auenstr. 86
98529 Suhl
Tel. 03681/720101
Fax: 03681/723990
E-Mail: sekretariat@foerderzentrum-suhl.de


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